Sondervorschriften

 

 

Aber: benötigen Sie für Ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit Chemikalien wirklich einen Gefahrgutbeautragten?

 

Die Schweiz hat für den Strassen- und Schienenverkehr besondere Eckpunkte gesetzt. Ihre alpenquerenden Strassen und Tunnels unterliegen strengen Vorschriften. Manche Güter, die im europäischen Raum problemlos befördert werden können, benötigen bereits bei geringen Mengen eine behördliche Bewilligung.

Teilweise weicht das gegenüber Europa in punkto Liberalität traditionsreichere Handelsrecht der Eidgenossen von den Normen der anderen Länder markant ab und rechtfertigt helvetische Bestimmungen.

Die Vielzahl an Ausnahmen macht das Rechtsverständnis nicht leicht. Es lohnt sich für kleine und mittlere Unternehmen, die Gefacon als ihre Gefahrgutberater und ggf. Gefahrgutbeauftragte zu wählen.

Denn Gefacon berät Sie auch, wie Sie sich organisieren können, damit Sie keinen Gefahrgutbeauftragten benötigen.