Umsicht

 

 

Der integrale Schutz an Menschen und Tieren, an Flüssen, Ländereien, Wald und Luft ist das Ziel des Gefahrgutrechts. Die kollektive Vorsicht hat erste Ansätze schon im 18. Jahrhundert.

Mensch und Umwelt neben der aufgabenteiligen Wirtschaft bestehen zu lassen und Sorge zu tragen, dass Gefahrgut weder übernoch unterschätzt wird, ist der Zweck des Gefahrgutrechts. Zuguterletzt sollen die Stoffe nicht in falsche Hände geraten.

 

gruppe_Frauen

 

Bei allen Vorschriften wollen wir Beförderungsbedingungen, die tragbar sind. Die Vorschriften werden nicht von allen gleich geschätzt. Aber Kapitäne zu Luft und zu Wasser, Führer der Eisenbahnzüge und Lenker von Strassengefährten verwenden heute international die gleichen Zeichen: Auf dem Spitz stehende Quadrate (Rauten). Das bedingt kontinent- und länderübergreifend gültige Regeln. Noch fehlt aber für viele der in den letzten 50 Jahren weltumspannend handelbar gewordenen Güter eine Schreibweise, die alle gleich gut verstehen. Das wird kommen.

Als nächster Schritt werden die Völker dazu geführt werden, die Gefährlichkeit der einzelnen Stoffe nach vollkommen einheitlichen Ellen zu definieren. Im Gestell von Shanghai und Zürich werden dann die gleichen Gefahrstoffe die selben Gefahrzeichen aufweisen. Das ist heute noch nicht einmal in Europa so: Lauge für Laugenbretzel gilt in Schwaben bei einer Konzentration von 4 Prozent als scharf und oberste Grenze, während in der Schweiz eine 4,9-ige Lösung als normal betrachtet wird. Testen Sie selbst den Unterschied beim Verkosten im Schwäbisch-schweizerischen Nachbarraum.