Behutsamkeit

 

 

Die Umsicht ist eine der Säulen für Lieferpünktlichkeit, Sendungszuverlässigkeit und Berechenbarkeit.
Die Besonnenheit bei der Gefahrgut-Handhabung zahlt sich also spätestens an der Rampe des Kunden aus.

Denn mit dem rechtzeitigen Eintreffen der guten Ware erreicht die Liefervereinbarung den Kulminationspunkt. Die Geschäftsvertrag rückt emotionell der Fortsetzung näher.

 

«Ich habe bei meiner Arbeit vor Lauge viel mehr Respekt als vor nuklearer Kontamination. Nuklearstrahlen sind mit dem Geigerzähler unmittelbar zu messen. Die Ätzung der Lauge wird demgegen über lange Zeit nicht wahrgenommen und kann deshalb erheblich grössere Schäden anrichten.»
Dr. Th. G., Umwelttoxikologe
Reaktionen der Stoffe siehe in diesem Link

 

Das Gefahrgut-Recht steht somit im Einklang mit dem Unternehmenszweck: Das Bestellervertrauen
findet in der gelungenen Sendung seine Erfüllung. Die Meldung über die Ankunft krönt die behutsame Handlungsweise des Versenders.

 

 

Geschichte

 

 

Historische Entwicklung*

 

Schiesspulverwagen

17. Juni 1799 – Repertorium der Polizeigesetze und Verordnungen in den Königlich preussischen Staaten

 

1799 Erste Gefahrgutvorschriften für den Strassentransport. Fuhrwerke,
welche Schiesspulver geladen hatten, mussten die Ladung mit einer
schwarzen Pulverflagge mit einem «P» kennzeichnen.
1831 Erste Vorschriften für den Binnenschiffahrtsverkehr aufgrund der Übereinkunft
der Uferstaaten des Rheins.
1866 Eine Vorschrift für die «Verpackung und den Transport von Explosivstoffen»
wurde vom amerikanischen Kongress angenommen.
1875 Grossbritannien erlässt einen «Explosives Act», welcher
Vorschriften für die Handhabung, Lagerung und den Transport von
Explosivstoffen enhält.
1888 Aufgrund eines Schiffsunglücks auf dem Rhein wurde vom Königreich
Bayern ein Erlass mit folgendem Titel veröffentlicht: «Bekanntmachung
über den Transport explosiver, enzündlicher, ätzender und giftiger
Stoffe auf dem Rheine.»
1893 Erste internationale Vereinbarung Deutschland/Schweiz betreffend dem
Eisenbahntransport gefährlicher Güter. Daraus entstand das RID,
das von 13 Staaten unterzeichnet wurde.
1929 Die SOLAS Convention wird gegründet (Safety of life at sea).
Ein Kapitel dieser Konvention befasst sich mit dem Transport
gefährlicher Güter auf Seeschiffen.
1932 In England wird das «Blue Book» veröffentlicht. Es
hat den Titel «The Carriage of Dangerous Goods in Ships» und ist für
alle britischen Schiffe auf allen Weltmeeren gültig.
1944 Die ICAO (International Civil Aviation Organisation) erlässt mit Annex 18
die Grundlagen für die «Technical Instructions for the safe Transport
of Dangerous Goods bei air» – die IACO-TI.
1956 Auf der Basis des Annex 18 der ICAO werden die IATA-RAR (International Air
Transportation Assossication – Restrcied Articles Regulations) erlassen.
Die Vorschriften erscheinen jährlich als IATA-DGR (Dangerous Goods Regulations)
und galten als Modellvorschriften für die anderen Verkehrsträger.
1957 Beschluss des ADR («Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route»), welches nach dem Zweiten Weltkrieg ausgearbeitet wurde.
Auch die Schweiz unterzeichnet das Abkommen, ratifiziert es aber erst 15 Jahre später.
1972 In der Schweiz wird die SDR in Kraft gesetzt. Die Verordnung passt den ADR an die helvetischen Verhältnisse an. Auch Private sind dem Gefahrgut-Regime unterworfen. Die Alkoholkonsumregel gilt auch für sie. Ausserdem sind die Mengen stärker begrenzt.
1991 Die Länder einigen sich auf gleichartige Gefahrgutverpackungen und
deren Prüfungen und äussere Bezeichnungen.
1995 Revision des SDR und Integration des ADR. Die Ausnahmen für die
Schweiz werden seither in den Anhängen 1 bis 3 der SDR geregelt.
2001 Inkraftsetzung der neu strukturierten RID/ADR-Vorschriften
per 1. Juli 2001 mit weitgehender Harmonisierung innerhalb der Verkehrsträger Schiene und Strasse.
2003 Totalrevision des SDR sowie seiner Anhänge und Anpassung an
die neu strukturierten ADR-Vorschriften und Neufassung der Anhäge zum RID (Schiene).
2005 Revision der ADR / RID / IMDG (IMDG Hochsee) Codes mit Anpassungen
der relevanten Verordnungen SDR RID und GGBV.