Die Umsicht ist eine der Säulen für Lieferpünktlichkeit, Sendungszuverlässigkeit und Berechenbarkeit.
Die Besonnenheit bei der Gefahrgut-Handhabung zahlt sich also spätestens an der Rampe des Kunden aus.
Denn mit dem rechtzeitigen Eintreffen der guten Ware erreicht die Liefervereinbarung den Kulminationspunkt. Die Geschäftsvertrag rückt emotionell der Fortsetzung näher.
«Ich habe bei meiner Arbeit vor Lauge viel mehr Respekt als vor nuklearer Kontamination. Nuklearstrahlen sind mit dem Geigerzähler unmittelbar zu messen. Die Ätzung der Lauge wird demgegen über lange Zeit nicht wahrgenommen und kann deshalb erheblich grössere Schäden anrichten.» br>
Dr. Th. G., Umwelttoxikologe
Reaktionen der Stoffe siehe in diesem Link
Das Gefahrgut-Recht steht somit im Einklang mit dem Unternehmenszweck: Das Bestellervertrauen
findet in der gelungenen Sendung seine Erfüllung. Die Meldung über die Ankunft krönt die behutsame Handlungsweise des Versenders.
Geschichte
Historische Entwicklung*

17. Juni 1799 – Repertorium der Polizeigesetze und Verordnungen in den Königlich preussischen Staaten
1799 | Erste Gefahrgutvorschriften für den Strassentransport. Fuhrwerke, welche Schiesspulver geladen hatten, mussten die Ladung mit einer schwarzen Pulverflagge mit einem «P» kennzeichnen. |
1831 | Erste Vorschriften für den Binnenschiffahrtsverkehr aufgrund der Übereinkunft der Uferstaaten des Rheins. |
1866 | Eine Vorschrift für die «Verpackung und den Transport von Explosivstoffen» wurde vom amerikanischen Kongress angenommen. |
1875 | Grossbritannien erlässt einen «Explosives Act», welcher Vorschriften für die Handhabung, Lagerung und den Transport von Explosivstoffen enhält. |
1888 | Aufgrund eines Schiffsunglücks auf dem Rhein wurde vom Königreich Bayern ein Erlass mit folgendem Titel veröffentlicht: «Bekanntmachung über den Transport explosiver, enzündlicher, ätzender und giftiger Stoffe auf dem Rheine.» |
1893 | Erste internationale Vereinbarung Deutschland/Schweiz betreffend dem Eisenbahntransport gefährlicher Güter. Daraus entstand das RID, das von 13 Staaten unterzeichnet wurde. |
1929 | Die SOLAS Convention wird gegründet (Safety of life at sea). Ein Kapitel dieser Konvention befasst sich mit dem Transport gefährlicher Güter auf Seeschiffen. |
1932 | In England wird das «Blue Book» veröffentlicht. Es hat den Titel «The Carriage of Dangerous Goods in Ships» und ist für alle britischen Schiffe auf allen Weltmeeren gültig. |
1944 | Die ICAO (International Civil Aviation Organisation) erlässt mit Annex 18 die Grundlagen für die «Technical Instructions for the safe Transport of Dangerous Goods bei air» – die IACO-TI. |
1956 | Auf der Basis des Annex 18 der ICAO werden die IATA-RAR (International Air Transportation Assossication – Restrcied Articles Regulations) erlassen. Die Vorschriften erscheinen jährlich als IATA-DGR (Dangerous Goods Regulations) und galten als Modellvorschriften für die anderen Verkehrsträger. |
1957 | Beschluss des ADR («Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route»), welches nach dem Zweiten Weltkrieg ausgearbeitet wurde. Auch die Schweiz unterzeichnet das Abkommen, ratifiziert es aber erst 15 Jahre später. |
1972 | In der Schweiz wird die SDR in Kraft gesetzt. Die Verordnung passt den ADR an die helvetischen Verhältnisse an. Auch Private sind dem Gefahrgut-Regime unterworfen. Die Alkoholkonsumregel gilt auch für sie. Ausserdem sind die Mengen stärker begrenzt. |
1991 | Die Länder einigen sich auf gleichartige Gefahrgutverpackungen und deren Prüfungen und äussere Bezeichnungen. |
1995 | Revision des SDR und Integration des ADR. Die Ausnahmen für die Schweiz werden seither in den Anhängen 1 bis 3 der SDR geregelt. |
2001 | Inkraftsetzung der neu strukturierten RID/ADR-Vorschriften per 1. Juli 2001 mit weitgehender Harmonisierung innerhalb der Verkehrsträger Schiene und Strasse. |
2003 | Totalrevision des SDR sowie seiner Anhänge und Anpassung an die neu strukturierten ADR-Vorschriften und Neufassung der Anhäge zum RID (Schiene). |
2005 | Revision der ADR / RID / IMDG (IMDG Hochsee) Codes mit Anpassungen der relevanten Verordnungen SDR RID und GGBV. |